Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietgegenstände der Toiletten-Verleih-Saar sowie für alle angebotenen Serviceleistungen. Sie gelten für alle Vertragsabschlüsse, auch zukünftige, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
Die AGBs des Kunden gelten nur, wenn sie diesen hier nicht widersprechen oder ausdrücklich anerkannt wurden.
Der Kunde erkennt diese AGBs mit Auftragserteilung und / oder Annahme der Leistung an.
Angebote
Angebote erfolgen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und sind in allen anderen Punkten 3 Monate gültig.
Andere Vereinbarungen müssen im Angebot schriftlich niedergelegt werden.
Mietgegenstände
Die gemieteten Gegenstände sind ausschließlich für den dafür vorgesehenen Zweck zu gebrauchen. Eventuell notwendige Genehmigungen sind vom Kunden einzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wird. Hierbei handelt es sich um Genehmigungen für Standorte auf öffentlichen Flächen, Einleitung von Schmutzwasser in öffentliche Kanäle sowie Anschlüsse an öffentliche Versorgungsleitungen. Die notwendigen Ent- und Versorgungsleitungen sind vom Mieter bis Standort Toiletten zu verlegen. Sollten die Anschlussmöglichkeiten für Toilettenwagen / Container durch unser Personal erfolgen, wird dieses nach dem jeweils gültigen Stundensatz in Anrechnung gebracht.
Der Mietgegenstand wird von Toiletten-Verleih-Saar an dem vereinbarten Standort aufgestellt. Die Erreichbarkeit des Standortes durch das anliefernde Fahrzeug sowie die Beschaffenheit des Untergrundes stellt der Mieter sicher.
Mobile Kabinen
Gegenstand des Vertrages ist die mietweise überlassung von mobilen Toilettenkabinen, Urinalstände, Duschkabinen sowie die fachgerechte Entsorgung der Fäkalien. Eine Umsetzung der Toiletten kann durch Zustimmung der Toiletten-Verleih-Saar erfolgen. Der neue Standort ist unverzüglich mitzuteilen.
Der Full - Service an den Toiletten im Baustellenbereich bzw. in der Langzeitmiete erfolgt in der Regel 1 mal wöchentlich. Der Servicetag wird in Anlehnung an die Tourenplanung von der Toiletten-Verleih-Saar festgelegt. Andere Service-Intervalle sind in jedem Falle nach Absprache möglich und schriftlich zu vereinbaren.
Der Kunde ist verpflichtet, die Zufahrt zu den Toiletten für die Servicefahrzeuge befahrbar zu halten oder die Toiletten zum Servicefahrzeug zu bringen, z. B. mit Kran o. ä. Ist ein Anfahren, bzw. Reinigen der Kabinen nicht möglich, gilt die Leistung dennoch als erbracht. Zusätzliche Serviceleistungen, soweit sie außerhalb der Servicetour auf Wunsch des Kunden erbracht werden, werden gesondert, bzw. zusätzlich in Rechnung gestellt.
Mit Abstellen der mobilen Kabine geht die Haftung für Schäden an Sachen oder Personen auf den Mieter über.
Toilettenwagen
Gegenstand des Vertrages ist die mietweise überlassung von Toilettenwagen.
Die Wagen werden gemäß Absprache an dem abgesprochenen Standort aufgestellt. Für die notwendigen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen bis zum Standort hat der Mieter zu sorgen. Sollte der Anschluss durch das Personal der Toiletten-Verleih-Saar erfolgen, wird der Aufwand nach Stunden abgerechnet.
Verzögerungen beim Auf- bzw. Abbau, die nicht durch den Vermieter zu vertreten sind, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Die Gegenstände werden in einem einwandfreien Zustand angeliefert. Mit Abstellen des Mietgegenstandes geht die Haftung für Schäden an Sachen oder Personen auf den Mieter über. Für Beschädigungen während der Mietdauer zeichnet sich der Mieter verantwortlich.
Fehlende Zubehörteile an und in den angemieteten Toilettenwagen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
An- und Rücklieferung
Die Lieferung des Mietgegenstandes erfolgt durch die Toiletten-Verleih-Saar an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag. Sollte der Liefertag durch Umstände, die nicht durch die Toiletten-Verleih-Saar zu verantworten sind, nicht eingehalten werden können, besteht kein Recht auf Entschädigung.
Die Abmeldung kann täglich erfolgen, die Rückholung erfolgt schnellstmöglich, spätestens innerhalb 7 Tagen nach Abmeldung.
Bei Abholung und Rücklieferung durch den Kunden wird ein Mietvertrag für Selbstabholung zum Bestandteil.
Haftung
Der Mieter haftet für alle Schäden an den gemieteten Gegenständen, die aus unsachgemäßer oder missbräuchlicher Benutzung entstehen. Ebenso trägt der Mieter das Risiko von Verlust und Diebstahl sowie jeglicher Beschädigung. Ebenso sind die Kosten für daraus resultierende Reparatur- und Reinigungskosten sowie sonstige Kosten vom Mieter zu tragen.
Der Mieter hat ebenso darauf zu achten, dass der angemietete Gegenstand kein Sicherheitsrisiko für andere Personen und Sachen bildet. Bei Schäden durch den Mietgegenstand während der Mietdauer, die nicht vom Vermieter zu vertreten sind, zeichnet sich der Mieter verantwortlich.
Versicherung
Für alle Schäden an der Mietsache und durch die Mietsache ist der Mieter verantwortlich. Eine notwendige Versicherung ist durch eine Haftpflichtversicherung seitens des Mieters abzuschließen.
Gegen Schäden durch Brand und Diebstahl oder Beschädigungen kann über den Vermieter auf Anfrage eine separate Versicherung abgeschlossen werden. Bei Schäden durch die Mietsache, die der Vermieter nicht zu verantworten hat, zeichnet sich der Mieter verantwortlich.
Zahlung
Langzeitmiete:
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Langzeitmiete jeweils zum Monatsende für den vorausgegangenen Monat nachträglich. Die Rechnungen sind soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, sofort rein netto zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist die Toiletten-Verleih-Saar berechtigt, ab der 1. Mahnung Verzugszinsen von 5% über dem Basiszins zu erheben. Bei weiterem Verzug von mehr als 8 Tagen besteht das Recht, den gemieteten Gegenstand abzuholen. Die vereinbarten Serviceleistungen werden bei verspäteter Zahlung nicht gewährleistet.
Kurzzeitmiete:
Rechnungen sind sofort rein netto zahlbar. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Rechnungs-stellung mit Anlieferung des gemieteten Gegenstandes. Die Zahlung wird mit Anlieferung fällig, sollte eine Zahlung bei Anlieferung nicht erfolgen, ist die Rechnung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die Toiletten-Verleih-Saar berechtigt, ab der 1. Mahnung Verzugszinsen von 5% über dem Basiszins zu erheben.
Sonstige Vereinbarungen
änderungen von Vertragsinhalten bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam werden, bleiben alle anderen davon unberührt.
Erfüllungsort ist Schwalbach, der Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag ist Saarlouis.
Toiletten Verleih Saar
Hochstraße 47 I 66773 Schwalbach
Mobil: +49 (0) 173 / 16 09 130
Email: toilettenverleihsaar@gmx.de
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